Der Staat fördert den Umbau von altersgerecht gestaltetem Wohnraum mit zinsgünstigen KfW-Darlehen. Für den Kauf barrierefrei gestalteter Wohneinheiten oder für Umbaumaßnahmen, die die Barrierefreiheit erhöhen, können
- bis zu 50.000,- € Kreditbetrag je Wohneinheit - ab 1,00 % effektivem Jahreszins
in Anspruch genommen werden.
Die Förderung erfolgt unabhängig vom Alter des Bauherren und ist eine ideale Ergänzung zum KfW-Förderprodukt „Energieeffizient Sanieren“.
Folgende Umbaumaßnahmen sind unter anderen im Bad- und Sanitärbereich förderfähig:
- neue Grundrissaufteilung bzw. Anpassung der Raumgeometrie;
- Anbringung von Stütz- und Halteelementen;
- Schaffung bodengleicher bzw. begehbarer Duschplätze;
- Austausch von Sanitärobjekten (WCs, Waschbecken und Badewannen) ;
- Modernisierung von Bedienelementen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum KfW-Kredit 159 „barrierefrei Umbauen" ( z.B. Formulare, Beispiele, häufige Fragen, etc.). Den Umbau zum barrierefreien Wohnraum fördert die KfW nicht nur mit Krediten. Alternativ können Bauherren auch ein Investitionszuschuss (Nr. 455) beantragen.